Aktuelle Fördermaßnahmen (BEG) für Klima-, Wärmepumpen- und Lüftungsanlagen

Der Hintergrund und Aufbau der BEG

Das Besondere an der BEG

Der Hintergrund und Aufbau der BEG

Mit dem Klimaschutzplan 2050 aus dem Jahr 2016 und dem in 2019 verabschiedeten
Klimaschutzprogramm und Klimaschutzgesetz sind für den Gebäudesektor maximale
Grenzen für den CO2-Ausstoß festgelegt worden.

Was ist das Besondere an der BEG?

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

ab 01.07.2021 BEG WG (Wohngebäude) Sanierung u. Neubau auf Effizienzhausniveau​

ab 01.07.2021 BEG NWG (Nichtwohngebäude) Sanierung u. Neubau auf Effizienzgebäudeniveau

seit 01.01.2021 BEG EM (Einzelmaßnahmen) Einzelne Sanierungsmaßnahmen und Kombinationen

Systemische Maßnahmen

Systemische Maßnahmen

Einzelmaßnahmen

Förderung von Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen für alle Maßnahmen

Was wird gefördert?

Bestandsgebäude:
Bauantrag / Bauanzeige vor mind. 5 Jahren

Wohngebäude (WG)


Maßnahmen die Förderfähig sind:

• Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen)
• sommerlicher Wärmeschutz (außenliegender Sonnenschutz)
• Erstinstallation / Erneuerung Lüftungsanlage
• Efficiency Smart Home
• Heizungssysteme (u.a. Wärmepumpen)
• Heizungsoptimierung
• Fachplanung und Baubegleitung

Förderrahmen:

• max. 60.000€ pro Wohneinheit
• Für die Baubegleitung max. 5.000€ (ab 3 Wohneinheiten 2.000€ je Wohneinheit bzw. max. 20.000€)

Nichtwohngebäude (NWG)
Büro, Fabrik, Hotel,
Kaufhaus…

Maßnahmen, die förderfähig sind:

• Maßnahmen an der Gebäudehülle
• sommerlicher Wärmeschutz (außenliegender Sonnenschutz)
• Erstinstallation / Erneuerung Lüftungsanlage
• Mess-, Steuer-, Regelungstechnik
• Kältetechnik zur Raumkühlung
• Heizungssysteme (u.a. Wärmepumpen)
• Heizungsoptimierung
• Fachplanung und Baubegleitung

Förderrahmen:

• max. 15 Mio. € (1000€ pro m2)
• Für die Baubegleitung 5€ pro m2 bzw. max. 20.000€

Förderanteil 20 - 45%

(50% bei Wohngebäuden, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist)

Wie beantrage ich die BEG?

Wir planen mit Ihnen zusammen das Bauvorhaben und die Checkliste zur Förderfähigkeit muss überprüft werden.

Nach einer gemeinsamen Besichtigung der Örtlichkeiten, beginnt unser Abteilungsleiter mit der Auslegung und Konzeptionierung Ihrer Anlage und Sie erhalten unser Angebot.

Sie prüfen das Angebot, welches Sie von uns bekommen haben.

Sie stellen einen Antrag auf Förderung bei der BAFA.

Sie erhalten die Förderbestätigung von der BAFA und haben ab diesem Zeitpunkt 24
Monate Zeit den Umbau abzuschließen.

Sie beauftragen uns und wir führen die Beauftragung nach dem Antrag bei der BAFA durch.

Sie erhalten von uns die Rechnung mit den detailliert aufgelisteten Kosten zu Material, Arbeitslohn inkl. der durchgeführten Maßnahmen sowie die Fachunternehmererklärung.

Sie reichen alle Nachweisdokumente bei der BAFA ein.

Sie bekommen die Fördersumme überwiesen.

Planung des Bauvorhabens mit
Anlagenbauer / Planer Checkliste zur Förderfähigkeit muss überprüft werden

Der Anlagenbauer erhält das Angebot von DAIKIN und stellt seinem Kunden ein Angebot mit allen Kosten

Der Kunde prüft das Angebot

Kunde stellt Antrag auf Förderung bei der BAFA

Kunde erhält Förderbestätigung von der BAFA und hat ab jetzt 24
Monate Zeit den Umbau abzuschließen

Kunde beauftragt den Anlagenbauer. Beauftragung vom Anlagenbauer darf erst nach dem Antrag bei der BAFA durchgeführt werden

Der Kunde erhält vom Anlagenbauer die Rechnung mit detailliert aufgelisteten Kosten zu Material, Arbeitslohn inkl. der durchgeführten Umfeldmaßnahmen sowie die Fachunternehmererklärung

Der Kunde reicht alle Nachweisdokumente bei der BAFA ein

Der Kunde erhält die Fördersumme überwiesen

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