Der Hintergrund und Aufbau der BEG
Mit dem Klimaschutzplan 2050 aus dem Jahr 2016 und dem in 2019 verabschiedeten
Klimaschutzprogramm und Klimaschutzgesetz sind für den Gebäudesektor maximale
Grenzen für den CO2-Ausstoß festgelegt worden.
- Zum Erreichen dieser Ziele setzt die Bundesregierung hauptsächlich auf Förderprogramme.
- Die Vielzahl und Unübersichtlichkeit der Förderprogramme standen dem im Weg.
- Die bisherigen Förderprogramme haben Luft-Luft Wärmepumpen nicht berücksichtig.
- Schließlich wurde auch durch unsere politische Arbeit erkannt, dass insbesondere Gewerbeimmobilien oftmals mit Luft geheizt und gekühlt werden.
- Die Arbeiten an der BEG begannen schon im September 2019!
Was ist das Besondere an der BEG?
- Die Förderung ist komplett beihilfefrei gestellt.
- Damit werden Wohnungswirtschaft und Unternehmen gleichbehandelt. Das bedeutet, dass
- bei Nichtwohngebäude keine De-Minimis-Erklärung mehr nötig ist und
- die Aufschlüsselung der Kosten im Hinblick auf Investitionsmehrkosten entfällt.
- Das Antragsverfahren wird dadurch deutlich vereinfacht und
- die maximale Förderhöhe ist nicht länger begrenzt und kann von jedem Unternehmen pro Gebäude beantragt und in Anspruch genommen werden!
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
ab 01.07.2021 BEG WG (Wohngebäude) Sanierung u. Neubau auf Effizienzhausniveau
ab 01.07.2021 BEG NWG (Nichtwohngebäude) Sanierung u. Neubau auf Effizienzgebäudeniveau
seit 01.01.2021 BEG EM (Einzelmaßnahmen) Einzelne Sanierungsmaßnahmen und Kombinationen
Systemische Maßnahmen
Systemische Maßnahmen
Einzelmaßnahmen
Förderung von Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen für alle Maßnahmen
Was wird gefördert?
Bestandsgebäude:
Bauantrag / Bauanzeige vor mind. 5 Jahren
Wohngebäude (WG)
Maßnahmen die Förderfähig sind:
• Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen)
• sommerlicher Wärmeschutz (außenliegender Sonnenschutz)
• Erstinstallation / Erneuerung Lüftungsanlage
• Efficiency Smart Home
• Heizungssysteme (u.a. Wärmepumpen)
• Heizungsoptimierung
• Fachplanung und Baubegleitung
Förderrahmen:
• max. 60.000€ pro Wohneinheit
• Für die Baubegleitung max. 5.000€ (ab 3 Wohneinheiten 2.000€ je Wohneinheit bzw. max. 20.000€)
Nichtwohngebäude (NWG)
Büro, Fabrik, Hotel,
Kaufhaus…
Maßnahmen, die förderfähig sind:
• Maßnahmen an der Gebäudehülle
• sommerlicher Wärmeschutz (außenliegender Sonnenschutz)
• Erstinstallation / Erneuerung Lüftungsanlage
• Mess-, Steuer-, Regelungstechnik
• Kältetechnik zur Raumkühlung
• Heizungssysteme (u.a. Wärmepumpen)
• Heizungsoptimierung
• Fachplanung und Baubegleitung
Förderrahmen:
• max. 15 Mio. € (1000€ pro m2)
• Für die Baubegleitung 5€ pro m2 bzw. max. 20.000€
Förderanteil 20 - 45%
(50% bei Wohngebäuden, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist)
Wie beantrage ich die BEG?
Wir planen mit Ihnen zusammen das Bauvorhaben und die Checkliste zur Förderfähigkeit muss überprüft werden.
Nach einer gemeinsamen Besichtigung der Örtlichkeiten, beginnt unser Abteilungsleiter mit der Auslegung und Konzeptionierung Ihrer Anlage und Sie erhalten unser Angebot.
Sie prüfen das Angebot, welches Sie von uns bekommen haben.
Sie stellen einen Antrag auf Förderung bei der BAFA.
Sie erhalten die Förderbestätigung von der BAFA und haben ab diesem Zeitpunkt 24
Monate Zeit den Umbau abzuschließen.
Sie beauftragen uns und wir führen die Beauftragung nach dem Antrag bei der BAFA durch.
Sie erhalten von uns die Rechnung mit den detailliert aufgelisteten Kosten zu Material, Arbeitslohn inkl. der durchgeführten Maßnahmen sowie die Fachunternehmererklärung.
Sie reichen alle Nachweisdokumente bei der BAFA ein.
Sie bekommen die Fördersumme überwiesen.
Planung des Bauvorhabens mit
Anlagenbauer / Planer Checkliste zur Förderfähigkeit muss überprüft werden
Der Anlagenbauer erhält das Angebot von DAIKIN und stellt seinem Kunden ein Angebot mit allen Kosten
Der Kunde prüft das Angebot
Kunde stellt Antrag auf Förderung bei der BAFA
Kunde erhält Förderbestätigung von der BAFA und hat ab jetzt 24
Monate Zeit den Umbau abzuschließen
Kunde beauftragt den Anlagenbauer. Beauftragung vom Anlagenbauer darf erst nach dem Antrag bei der BAFA durchgeführt werden
Der Kunde erhält vom Anlagenbauer die Rechnung mit detailliert aufgelisteten Kosten zu Material, Arbeitslohn inkl. der durchgeführten Umfeldmaßnahmen sowie die Fachunternehmererklärung
Der Kunde reicht alle Nachweisdokumente bei der BAFA ein
Der Kunde erhält die Fördersumme überwiesen