Überwachungsgemeinschaft Kälte- und Klimatechnik e.V. (ÜWG)

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Wir werden von der ÜWG überwacht

Der Überwachungsgemeinschaft Kälte- und Klimatechnik e.V. (ÜWG) wurde im August 1992 durch das Institut für Bautechnik die bauaufsichtliche Anerkennung als Überwachungsgemeinschaft erteilt. Ihr Zweck ist die Förderung des Umweltschutzes, insbesondere in Bezug auf das Wasserhaushaltsgesetz. Zur Verwirklichung dieser Zielsetzung führt die ÜWG bei den beigetretenen Kälte- und Klimafachbetrieben eine Fremdüberwachung durch und verleiht sowie überwacht bei den angeschlossenen Betrieben die Fachbetriebseignung nach WHG §19 l.

Das ÜWG Überwachungszeichen: ein Qualitätsmerkmal

Kälte- und Klimafachbetriebe, die berechtigt sind, das ÜWG Überwachungszeichen zu führen, werden durch die ÜWG hinsichtlich ihrer Eignung, der vorhandenen Qualifikation, des vorhanden Fachpersonals, ihrer betrieblichen Ausstattung und der Einhaltung der ÜWG Überwachungsrichtlinien überwacht.

Sie haben sich zudem mit Ihrer Mitgliedschaft in der ÜWG zur Vereinssatzung und dem darin verankerten Ziel der Förderung des Umweltschutzes und einer entsprechend sorgfältigen Arbeitsweise bekannt. Die ÜWG Fachbetriebe müssen ihr Personal kontinuierlich qualifizieren und ihre betriebliche Ausrüstung stetig in einem betriebsbereiten und ordnungsgemäßen Zustand halten.

Die Erlaubnis zur Führung des ÜWG Überwachungszeichens stellt somit ein besonderes Qualitätsmerkmal bei Kälte- und Klimafachbetrieben dar.

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